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Vorerkrankungen und Gesundheitsprüfung

Asthma, medikamentös eingestellter Bluthochdruck, ein Bandscheibenvorfall vor Jahren, eine abgeschlossene Therapie: Vorerkrankungen sind der häufigste Grund, aus dem Auswanderer den Abschluss vor sich herschieben. Dabei führen sie nur selten zur Ablehnung – sie ändern vor allem, welcher Anbieter zu dir passt.

Denn die drei üblichen Wege, mit einer Vorerkrankung umzugehen, unterscheiden sich fundamental. Welcher für dich der beste ist, hängt davon ab, wie lange die Erkrankung zurückliegt und ob sie noch behandelt wird.

Beratungsgespräch zum Umgang mit Vorerkrankungen bei der Gesundheitsprüfung

Umfang

Die drei Wege der Anbieter

Einschluss mit Zuschlag

Die Vorerkrankung bleibt versichert, du zahlst dafür einen Risikozuschlag auf den Beitrag. Das ist die beste Lösung bei einer bestehenden, gut kontrollierten Erkrankung mit laufender Behandlung.

Ausschluss

Die Erkrankung und ihre Folgen werden dauerhaft aus dem Vertrag genommen, der Beitrag bleibt normal. Tragbar, wenn die Erkrankung klar abgrenzbar ist – kritisch, wenn der Ausschluss weit formuliert ist und ganze Organsysteme umfasst.

Moratorium

Statt einzelner Fragen gilt eine pauschale Regel: Alles, was in einem definierten Zeitraum vor Vertragsbeginn behandelt wurde, ist zunächst nicht versichert. Bleibst du danach eine festgelegte Zeit beschwerde-, behandlungs- und medikamentenfrei, lebt der Schutz für diese Erkrankung wieder auf.

Kleingedrucktes

Worauf du achten musst

  • AnzeigepflichtGesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Verschwiegene Vorerkrankungen können auch Jahre später zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Leistungsfreiheit führen – im Ernstfall genau dann, wenn es teuer wird.
  • Formulierung des Ausschlusses„Erkrankungen der Wirbelsäule“ ist etwas völlig anderes als „Folgen des Bandscheibenvorfalls L4/L5“. Lass dir den Wortlaut vor Unterschrift zeigen.
  • Bedingungen des MoratoriumsÜblich sind 24 Monate beschwerdefrei, ohne ärztliche Beratung, ohne Medikamente und ohne Kontrolluntersuchung. Schon ein Rezept kann die Frist neu starten.
  • Chronische ErkrankungenDauerhaft behandelte Erkrankungen kommen aus dem Moratorium nie heraus. Hier ist ein Tarif mit Einschluss gegen Zuschlag oft die einzige sinnvolle Lösung.
  • AnbieterwechselMit bestehender Vorerkrankung ist ein Wechsel schwierig, weil überall neu geprüft wird. Deshalb lohnt es sich, gleich zu Beginn den Anbieter zu wählen, bei dem du langfristig bleiben kannst.

Zwei typische Fälle

Medikamentös eingestellter Bluthochdruck, seit Jahren stabil: Bei einem Moratoriumstarif bleibt die Erkrankung dauerhaft ausgeschlossen, weil du laufend Medikamente nimmst. Ein Tarif mit Gesundheitsprüfung und moderatem Zuschlag schützt dich hier deutlich besser.

Bandscheibenvorfall vor fünf Jahren, seitdem beschwerdefrei und ohne Behandlung: Hier greift ein Moratorium in der Regel bereits zum Vertragsbeginn oder nach kurzer Zeit – oft die günstigere Lösung als ein dauerhafter Ausschluss.

Alle Beträge sind Erfahrungswerte zur Orientierung und keine Zusage. Was dein Tarif im Einzelfall leistet, steht in den Versicherungsbedingungen.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird

Muss ich wirklich alles angeben?

Ja. Gefragt wird üblicherweise nach Behandlungen, Beschwerden und Medikamenten der letzten Jahre. Unvollständige Angaben gefährden deinen Versicherungsschutz dauerhaft, auch nach Jahren noch.

Was genau ist ein Moratorium?

Eine pauschale Regelung ohne Gesundheitsfragen: Was vor Vertragsbeginn behandelt wurde, ist zunächst ausgeschlossen. Nach einer festgelegten beschwerde- und behandlungsfreien Zeit – meist 24 Monate – ist die Erkrankung wieder mitversichert.

Was tun, wenn ein Anbieter ablehnt?

Eine Ablehnung bei einem Anbieter bedeutet nicht, dass alle ablehnen. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich stark. Es lohnt sich, die Anfrage gezielt bei den Gesellschaften zu stellen, die mit deiner Vorgeschichte erfahrungsgemäß umgehen können.

Die anderen Leistungsbereiche

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